Jost Christoph Gollan wurde 1967 in Hamburg geboren. Er studierte Rechtswissenschaft in Göttingen und Hamburg und legte das erste juristische Staatsexamen an der Universität Hamburg ab.

Die folgende Referendariatszeit absolvierte er in Berlin und Brüssel.

Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen in Berlin begann er seine anwaltliche Tätigkeit in der Kanzlei Stancke & Schiwy in Berlin. Seit Februar 2000 ist er Partner in der Kanzlei Bach Hofmann Gollan, heute Bach Gollan Lorenz, die er mitbegründete.

Rechtsanwalt Gollan ist ausschließlich auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig.

Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet neben dem Familienrecht und dem Mietrecht das Medienrecht im weitesten Sinne. Hier hat er sich besonders auf das Recht der Wort- und Bildberichterstattung sowie das Urheberrecht konzentriert.

Presse- und Medienrecht

Ein unwahrer oder tendenziöser Medienbericht über Sie oder Ihr Unternehmen, ein Bericht, der intime Enthüllungen über Sie enthält, oder die unzulässige Veröffentlichung eines Fotos von Ihnen kann sehr unangenehm sein und Ihnen unter Umständen großen Schaden zufügen.

Wir beraten Sie schon im Vorfeld einer solchen Veröffentlichung, um diese zu verhindern oder positiv zu beeinflussen. Und wir beraten Sie nach einer solchen Berichterstattung und helfen Ihnen, Ihr Image wiederherzustellen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

In Betracht kommen Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf bzw. Richtigstellung und Schadensersatz oder Geldentschädigung bzw. Schmerzensgeld.

Urheberrecht

Das Urheber- und Verlagsrecht schützt die geistigen Leistungen unserer kreativen Mandanten: Fotografen, Autoren und Künstler. Wir informieren Sie darüber, welche Rechte Ihnen zustehen und helfen Ihnen, diese Ansprüche durchzusetzen.

Familienrecht

Der Bedarf für eine familienrechtliche Beratung geht in der Regel mit einem Umbruch der persönlichen Lebensumstände einher. Es ist unser Anliegen, Ihnen in dieser Situation helfend zur Seite zu stehen.

Wir beraten Sie gern zu allen Fragen des Familienrechts, wie etwa zu den Voraussetzungen und Folgen der Ehescheidung, zu Fragen des Versorgungsausgleichs, Unterhalts, Umgangs, Sorgerechts, Aufenthaltsbestimmungsrechts, usw.

Daneben stehen wir Ihnen in allen Fragen des Rechts der nichtehelichen Lebenspartnerschaften, der Adoption, Pflegschaft oder Vormundschaft als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

Mietrecht

Das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist leider nicht immer unkompliziert. Bisweilen tauchen Probleme auf, die besonders für den Mieter schnell eine existenzielle Bedeutung gewinnen können. Der Mietvertrag hilft bei der Rechtsfindung nicht immer weiter und die Rechtsprechung mit Ihrer Fülle von Entscheidungen ist nicht leicht zu überblicken.

Wir informieren Sie darüber, welche Rechte Ihnen zustehen und helfen Ihnen, diese Ansprüche durchzusetzen. Wir unterstützen Sie bereits bei der Vertragsgestaltung oder der Prüfung von Verträgen, und beraten und vertreten Sie im laufenden Mietverhältnis im Zusammenhang mit Mieterhöhungsverlangen, Modernisierungsankündigungen, Mängeln der Mietsache oder Kündigungen. Und selbstverständlich prüfen wir auch Ihre Nebenkostenabrechnungen.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es gilt für alle Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) und unterteilt sich in zwei wesentliche Bereiche: das Individualarbeitsrecht, das die Verhältnisse zwischen dem jeweiligen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt, wie etwa Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen, Arbeitsentgelt, Urlaubsansprüche, Befristungen oder Teilzeitarbeit, sowie das Kollektivarbeitsrecht. Dieser Teil normiert die betriebliche Mitbestimmung wie auch das Arbeitskampfrecht, Tarif- und Koalitionsrecht.

Von uns erhalten Sie eine kompetente Beratung zu allen arbeitsrechtlichen Fragen, wie etwa zum Arbeitsvertrag, zur Abmahnung, Kündigung, Abfindung, zum Arbeitzeugnis, Mutterschutz, Mobbing, etc.

Gesellschaftsrecht

Auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts beraten wir Sie bei der Gesellschaftsgründung, insbesondere hinsichtlich der Wahl der Rechtsform, sowie in sämtlichen später anfallenden Rechtsfragen, etwa hinsichtlich des Umfangs der Rechte und Pflichten von Gesellschaftern oder Geschäftsführung, der Voraussetzungen eines Gesellschafterwechsels oder der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen.

Verkehrszivilrecht

Zum Verkehrszivilrecht gehören alle Normen, welche die Haftung im Straßenverkehr und deren Folgen bestimmen sowie alle Regelungen zum Verkehrsvertragsrecht.

Hier beraten und vertreten wir Sie insbesondere bei der Unfallschadenregulierung, indem wir für Sie Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Oder solche Ansprüche abwehren.

Daneben helfen wir Ihnen bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit einem Autokauf bzw. einer Autoreparatur.

Allgemeines Zivilrecht

Hierunter fällt das gesamte Spektrum der zivilrechtlichen Auseinandersetzung zwischen „einfachen“ Bürgern oder Unternehmen.

Wir helfen Ihnen insbesondere bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen. Und wenn es bei der Abwicklung von vertraglichen Vereinbarungen zu Unstimmigkeiten mit Ihrem Vertragspartner kommt, informieren wir Sie über Ihre Rechte und helfen Ihnen, Ihr Recht auch zu bekommen.